Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Häfele Austria GmbH   

1. Anwendungsbereich
1.1 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen der Häfele Austria GmbH, eingetragen im Firmenbuch des Landesgerichts Salzburg unter FN 199091g, mit dem Sitz in Hof bei Salzburg und der Geschäftsanschrift Römerstraße 4, 5322 Hof bei Salzburg ("Häfele" oder "wir") und ihren Kunden ("Kunde" bzw. "Kunden").

1.2 Kunden sind ausschließlich Unternehmer gemäß § 1 Abs 2 KSchG.

1.3 Von den AGB abweichende oder ergänzende Regelungen - insbesondere allgemeine Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Kunden - werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn dies von Häfele ausdrücklich schriftlich bestätigt wurde.

1.4 Die AGB gelten für alle Rechtsgeschäfte zwischen Häfele und dem Kunden, einschließlich Bestellungen des Kunden im Online-Shop von Häfele oder über die allgemeine Datenanbindungsschnittstelle („EDI“). Diese AGB gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, daher auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.

 

2 Angebot und Vertragsabschluss

2.1 Sämtliche Angebote von Häfele sowie die Präsentation der Ware im Häfele Online-Shop sind freibleibend und widerruflich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Der Kunde wird hierdurch lediglich aufgefordert, durch eine Bestellung ein Angebot abzugeben.

2.2 Der Kunde hat die Möglichkeit, eine Bestellung mündlich, per E-Mail oder über den Online-Shop abzugeben. Der Vertrag kommt ausschließlich durch eine ausdrückliche Auftragsbestätigung von Häfele rechtswirksam zustande. Wird ein Angebot an Häfele gerichtet, so ist der Kunde für eine angemessene, mindestens jedoch achttägige Frist ab Zugang des Angebotes daran gebunden.

2.3 Die in Katalogen, Prospekten, Rundschreiben, Anzeigen, Abbildungen und Preislisten oder Ähnlichem enthaltenen Angaben über Gewicht, Maß, Preis, Leistung, Kapazität und dergleichen werden nur dann Vertragsinhalt, wenn in der Auftragsbestätigung oder dem Angebot von Häfele ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Etwaige Pläne und Skizzen, die der Kunde in Zusammenhang mit seiner Bestellung angefertigt hat, werden von Häfele nicht überprüft. Fehler in solchen Plänen und Skizzen liegen im alleinigen Verantwortungsbereich des Kunden und berechtigen den Kunden weder zum Vertragsrücktritt noch zur Geltendmachung von Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen. Sämtliche Änderungen der Mengen- und Maßangaben durch den Kunden nach Vertragsabschluss bedürfen der schriftlichen Zustimmung (per Email) von Häfele. Etwaige in diesem Zusammenhang anfallende Kosten trägt der Kunde.

2.4 Der Inhalt der Auftragsbestätigungen ist vom Kunden zu prüfen und verpflichtet diesen zur unverzüglichen Rüge von Abweichungen zu dem von ihm gestellten Angebot, widrigenfalls das Geschäft mit dem Inhalt der Auftragsbestätigung zustande kommt.

2.5 Für Bestellungen im Häfele Online-Shop oder über EDI gilt zusätzlich zu den Bestimmungen dieses Punktes 2. Folgendes: Die Informationspflichten gemäß § 9 E-Commerce-Gesetz werden ausgeschlossen.

 

3 Preise und Transportkosten

3.1 Alle Preisangaben sind freibleibend und verstehen sich – wenn nicht anders angegeben – in Euro und exkl. Umsatzsteuer und Transportkosten. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird zusätzlich in der jeweils gültigen Höhe in Rechnung gestellt, allfällige Gebühren sind von Kunden zu bezahlen. Die Transportkosten richten sich nach Punkt 3.2 dieser AGB.

3.2 Transportkosten

3.2.1 Die anfallenden Transportkosten sind von der Bestellsumme, dem Lieferort und von der Verfügbarkeit der Produkte abhängig.

3.2.2 Bis zu einer Auftragssumme in Höhe von EUR 150,-- exkl. Umsatzsteuer betragen die Transportkosten für Lieferungen innerhalb Österreichs für Produkte, die zum Standard-Sortiment von Häfele gehören  und/oder zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung bei Häfele lagernd sind („lagernde Produkte“) EUR 12,40. Ab einer Auftragssumme in Höhe von EUR 150,-- exkl. Umsatzsteuer liefert Häfele gelistete sowie lagernde Produkte innerhalb Österreichs versandkostenfrei (ausschließlich Standardlieferung und Standardverpackung, davon abweichende Lieferungen oder Verpackungen werden gesondert in Rechnung gestellt).

3.2.3 Bei Produkten, die nicht zum Standard-Sortiment von Häfele gehören und die bei dritten Vertragspartnern bestellt werden („ungelistete Produkte“) sowie bei Lieferungen mit Lieferzielen außerhalb Österreichs verrechnet Häfele die tatsächlich anfallenden Transportkosten (inkl. sofern anwendbar Weiterverrechnung von Frachtkosten des dritten Vertragspartners, Verpackungskosten, Fracht- und Versicherungsspesen, Zölle, Gebühren und Abgaben), welche dem Kunden gesondert bekanntgegeben werden.

3.3 Erfolgt die Lieferung der Produkte mehr als zwei Monate nach Vertragsschluss, ist Häfele berechtigt, den mit dem Kunden vereinbarten Preis bis zur Lieferung an die aktuelle, von Häfele veröffentlichte Preisliste anzupassen. Eine Preisanpassung erfolgt nur, sofern es zwischen Vertragsabschluss und Lieferung zu einer Änderung der Rohstoffpreise, Energiekosten, Steuern, Zölle und Gebühren gekommen ist oder Anpassungen durch Gesetz oder Verordnung (z.B. Kollektivvertragsänderungen) verursacht sind und diese zu einer Preisanpassung des Zulieferers von Häfele geführt haben.

 

4 Zahlungsbedingungen und Kompensationsverbot

4.1 Sämtliche Rechnungen von Häfele sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungslegung – vorbehaltlich einer Bonitätsprüfung durch Häfele - spesen- und abzugsfrei zur Zahlung fällig. Überweisungen gelten erst mit Eingang des Betrages auf dem Konto von Häfele als Zahlung. Diskontzinsen sowie alle Bankspesen gehen ausschließlich zu Lasten des Kunden.

4.2 Vorbehaltlich einer anders lautenden Vereinbarung über einen von Häfele eingeräumten Kreditrahmen kann die Zahlung per Sofortüberweisung erfolgen. Die Verkäuferin behält sich bei jeder Bestellung vor, bestimmte Zahlarten nicht anzubieten und auf andere Zahlarten zu verweisen.

4.3 Bei Zahlungsverzug des Kunden ist Häfele berechtigt, nach Wahl von Häfele den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens oder Verzugszinsen in Höhe von 10 % p.a. über dem Basiszinssatz zu begehren. Häfele ist darüber hinaus berechtigt, im Fall des Zahlungsverzugs des Kunden ab dem Tag der Übergabe der Ware Zinseszinsen zu verlangen. Der Kunde verpflichtet sich für den Fall des Zahlungsverzuges, die Häfele entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls einen Pauschalbetrag von EUR 40,– als Entschädigung für Betreibungskosten gemäß § 458 UGB. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt. Bei Verzug des Kunden mit einer (Teil)Zahlung ist Häfele berechtigt, offene, aber noch nicht fällige Rechnungsbeträge sofort fällig zu stellen und/oder Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung für künftige Lieferungen und Leistungen zu verlangen.

4.4 Die Aufrechnung mit von Häfele bestrittenen und nicht rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen des Kunden ist ausgeschlossen, ebenso die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ohne rechtskräftigen Titel oder aufgrund von Ansprüchen aus anderen Rechtsgeschäften.

4.5 Bei Vorliegen mehrerer fälliger Forderungen, wird die Zahlung, unabhängig einer etwaigen Widmung durch den Kunden, zuerst auf die älteste Forderung angerechnet. Die Zahlung kann auch zur Tilgung etwaiger Betreibungskosten oder Zinsen verwendet werden.

4.6 Häfele behält sich das Recht vor,

4.6.1 im jeweiligen Fall Anzahlungen oder Bankgarantien zu verlangen,

4.6.2 die Rechnung einer Bestellung in mehrere Rechnungen aufzuteilen und gestaffelt abzurechnen oder

4.6.3 die vollständige Bezahlung des Gesamtpreises vor Erbringung der Leistung zu verlangen.

 

5 Lieferung, Versand und Verzug

5.1 Zur Leistungsausführung ist Häfele erst verpflichtet, sobald der Kunde all seinen Verpflichtungen, die zur Lieferung erforderlich sind, nachgekommen ist (z.B. Eingang der vereinbarten Anzahlung).

5.2 Die Lieferfristen und -termine werden von Häfele nach Möglichkeit eingehalten. Sie sind, falls nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, unverbindlich und verstehen sich immer als voraussichtlicher Zeitpunkt der Bereitstellung und Übergabe an den Kunden. Ein Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden wegen Lieferverzugs ist nur unter Setzung einer angemessenen – zumindest 4-wöchigen – Nachfrist möglich. Der Rücktritt ist mittels eingeschriebenen Briefes geltend zu machen. Das Rücktrittsrecht bezieht sich nur auf den Lieferungs- oder Leistungsteil, für den Verzug vorliegt.

5.3 Die Lieferung der Produkte erfolgt nach Wahl von Häfele per Paketdienst, Post, Bahn oder Frachtführer. Häfele wählt die zweckdienlichste Lieferart. Häfele liefert unversichert.

5.4 Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk von Häfele oder bei Direktlieferungen das Werk des Vorlieferanten verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist. Nachträgliche Änderungs- und Ergänzungswünsche des Kunden verlängern die Lieferzeit angemessen. Dasselbe gilt bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb der Sphäre von Häfele und/oder der unseres Vorlieferanten liegen, wie z.B. höhere Gewalt, Streik, Aussperrung, Verzögerung in der Anlieferung wesentlicher Rohstoffe, Materialien oder Teile.

5.5 Ersatzansprüche des Kunden sind in allen Fällen verspäteter oder nicht ausgeführter Lieferung auch nach Ablauf der Nachfrist ausgeschlossen, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

5.6 Wenn eine Lieferung in Folge von Lieferschwierigkeiten und/oder Preiserhöhungen bei einem Vorlieferanten von Häfele oder beim Produzenten nicht möglich ist, ist Häfele berechtigt, ohne jede Ersatzpflicht vom Vertrag zurückzutreten.

5.7 Die Haftung von Häfele für Verzugsschäden ist mit 0,5 % des Werts der im Verzug befindlichen Lieferung, maximal jedoch 5 % des Werts desjenigen Teils der Lieferung, der nicht rechtzeitig geliefert wurde, begrenzt.

5.8 Zum vereinbarten Liefertermin nicht abgenommene Ware wird für die Dauer von maximal 6 Wochen auf Gefahr und Kosten des Kunden gelagert. Die Lagergebühren hat der Kunde zu tragen. Gleichzeitig ist Häfele berechtigt, entweder auf Vertragserfüllung zu bestehen oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten. Im Falle einer Verwertung gilt eine Konventionalstrafe von 50% des Rechnungsbetrages (exklusive USt) als vereinbart.

5.9 Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald der Liefergegenstand dem Spediteur oder der sonstigen Versandperson übergeben wurde, im Falle des Annahmeverzugs des Kunden ab Versandbereitschaft. Dies gilt auch, wenn Teillieferungen erfolgen oder Häfele noch andere Leistungen übernommen hat.

 

6 Gutschriften

6.1 Etwaige, dem Kunden von Häfele gewährte Gutschriften gelten für einen Zeitraum von 6 Monaten ab Ausstellungsdatum, eine Barablöse ist nicht zulässig.

 

7 Eigentumsvorbehalt, Forderungsabtretung

7.1 Häfele behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor. Der Kunde trägt das gesamte Risiko für die Vorbehaltsware, insbesondere für die Gefahr des Untergangs, des Verlustes oder der Verschlechterung.

7.2 Für den Fall der untrennbaren Be- und Verarbeitung oder Verbindung der Ware mit fremden Sachen erstreckt sich das Eigentum von Häfele auf die verarbeitete, vermengte oder vermischte Sache.

7.3 Der Kunde ist berechtigt, die gelieferte Ware im Rahmen des ordentlichen Geschäftsbetriebes weiter zu veräußern. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises tritt uns der Kunde alle ihm aus der Weiterveräußerung zustehenden Forderungen und Sicherungsrechte zahlungshalber ab. Er ist verpflichtet, diese Abtretung in seinen Büchern zu vermerken. Im Falle des Zahlungsverzugs des Kunden ist Häfele berechtigt, die Wiederkäufer der Ware, die der Kunde Häfele bekannt zu geben hat, von der Abtretung zu verständigen und Zahlung an Häfele zu verlangen.

7.4 Jede Verpfändung oder Sicherungsübereignung der von Häfele unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren zugunsten Dritter ist ohne Zustimmung von Häfele unzulässig. Eine Pfändung durch Dritte muss uns der Kunde unverzüglich zur Anzeige bringen. Saldoanerkennung berührt den Eigentumsvorbehalt nicht, ebenso wenig die Hingabe von Schecks bis zur richtigen und tatsächlichen Einlösung. Falls Häfele vom Eigentumsvorbehalt Gebrauch machen muss und die Ware zurücknimmt, erfolgt die Gutschrift für die aufgrund des Eigentumsvorbehalts zurückgenommenen Waren unter Berücksichtigung einer der Lagerdauer, dem Verschleiß sowie den sonstigen Umständen angemessenen Preisreduktion, mindestens aber zu 30 % des Fakturenwertes. Der Kunde verpflichtet sich, Häfele vor Anmeldung eines Insolvenzverfahrens zu verständigen, damit Häfele unter Eigentumsvorbehalt gelieferte im Eigentum von Häfele stehende Waren übernehmen kann.

7.5 Im Falle des Zahlungsverzugs ist Häfele zur Sicherstellung der Ware berechtigt, wobei dies die Pflichten des Kunden aus dem Kaufvertrag, insbesondere zur Zahlung, nicht aufhebt. Im Falle der Pfändung von Waren, die unter Häfeles Eigentumsvorbehalt stehen, hat der Kunde Häfele unverzüglich detailliert zu informieren, ebenso sind Aussonderungen der Ware wegen einer bevorstehenden Insolvenzbelastungen der Ware während Bestehen des Eigentumsvorbehalts unzulässig. Die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren sind ordnungsgemäß zu verwahren und ausreichend gegen sämtliche im gewöhnlichen Geschäftsbetrieb vorhersehbare Risiken zu versichern.

 

8 Mängelrüge, Gewährleistung, Schadenersatz, Produkthaftung, Nebenpflichten

8.1 Bei den von Häfele gelieferten Produkten handelt es sich um Teile und Komponenten, Häfele schuldet kein Gesamtwerk und die Eignung der Produkte für den vom Kunden angestrebten Zweck sowie deren Einbau liegt ausschließlich im Verantwortungsbereich des Kunden. Der Kunde ist in diesem Zusammenhang daher weder zum Vertragsrücktritt noch zur Geltendmachung von Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen berechtigt.

8.2 Mängel sind unverzüglich nach Empfang der Lieferung und Leistung, spätestens innerhalb von 8 Tagen, versteckte Mängel binnen 6 Tagen nach Entdeckung schriftlich zu rügen. Die Rüge ist ausreichend zu begründen und mit Beweismaterial zu belegen.

8.3 Die Gewährleistungsfrist beträgt für alle Waren  – so auch für Gegenstände, die mit einem Gebäude oder Boden fest verbunden sind - sechs Monate, soweit nicht für einzelne Liefergegenstände ausdrücklich schriftlich besondere Gewährleistungsfristen vereinbart sind. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt des Gefahrenübergangs, wie er in diesen AGB vereinbart wurde.

8.4 Bei begründeten und behebbaren Mängeln ist die Gewährleistung auf Verbesserung, Neulieferung oder Nachtrag des Fehlenden beschränkt. Mehrere Nachbesserungen und Ersatzlieferungen sind zulässig. Im Falle der rechtzeitigen Verbesserung, Nachtrag des Fehlenden oder Ersatzlieferung sind darüber hinausgehende Ansprüche wie Auflösung des Vertrages oder Preisminderung ausdrücklich ausgeschlossen.

8.5 Die Gewährleistung erlischt, wenn die Ware nicht gemäß sämtlichen Vorschriften (insbesondere Anwendungs-, Bedienungs- oder Montagehinweisen) verwendet und betrieben wird. Bei auftretenden Unklarheiten betreffend die Anwendung, Bedienung oder Montage ist der Kunde verpflichtet, eine Stellungnahme von Häfele einzuholen. Das Vorliegen von Mängeln ist vom Kunden nachzuweisen. § 924 ABGB findet keine Anwendung.

8.6 Geringfügige technische Änderungen sowie Abweichungen von Zeichnungen und Katalogen gelten vorweg als genehmigt.

8.7 Die von Häfele zur Verfügung gestellten Planungs- und Beratungshilfen stellen eine Orientierungshilfe dar und befreien den Kunden nicht von der Entnahme der Maße vor Ort. Die Planungs- und Beratungshilfen ersetzen weder eine Werk- noch eine Montageplanung, noch ist sie als Grundlage zur baulichen Ausführung gedacht bzw. geeignet. Die Prüfung der technischen Angaben und Daten der jeweiligen Produkte auf den konkreten Einsatzzweck und -ort obliegt dem Fachplaner. Für die Richtigkeit der berechneten Maße leistet Häfele keine Gewähr.

8.8 Zur Vornahme der Leistungen aus der Gewährleistung hat der Kunde auf seine Kosten und Gefahr die Ware an Häfele zu liefern und bei Häfele abzuholen. Fahrtkosten werden nicht ersetzt. Aus- und Einbaukosten hat der Käufer zu tragen. Für Gewährleistungsarbeiten im Betrieb des Kunden sind von diesem erforderliche Hilfskräfte, technisch erforderliche Geräte oder Fachkräfte unentgeltlich bereitzustellen.

8.9 Häfele haftet nicht für Schäden, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, natürliche Abnützung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung oder Lagerung entstanden sind.

8.10 Für verbilligte sowie für vereinbarungsgemäß gelieferte Ausschuss- und Partieware wird keine wie immer geartete Gewährleistung, Garantie oder Haftung übernommen.

8.11 Soweit in diesen AGB nichts anderes geregelt ist, haftet Häfele nur für den Ersatz von Schäden, die Häfele grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht hat. Es besteht insbesondere keine Haftung, wenn der Kunde die Bedienungs- und Montagehinweise nicht beachtet hat. Diese Haftungsbeschränkung gilt jedoch nicht für den Ersatz von Personenschäden. Für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Zinsverluste, unterbliebene Einsparungen, Folge- und Vermögensschäden und Schäden aus Ansprüchen Dritter haftet Häfele nicht. Bei grober Fahrlässigkeit ist die Haftung der Höhe nach mit dem Wert der Warenlieferung, maximal jedoch mit jener Summe beschränkt, die durch die Versicherung von Häfele gedeckt ist. Schadenersatzansprüche sowie die Gewährleistung erlöschen, wenn der Vertragspartner oder ein von Häfele nicht ermächtigter Dritter Änderungen oder Instandsetzungen an der Ware vorgenommen hat.

8.12 Ein Regress für Schäden aufgrund des Produkthaftungsgesetzes ist ausgeschlossen. Der Kunde verpflichtet sich, diesen Haftungsausschluss auf seine Kunden zu überbinden.

 

9 Garantie (ausschließlich für Loox 5 LED Lichtsysteme)

9.1 Häfele gewährt ausschließlich für das Produkt Loox 5 LED Lichtsysteme für einen Zeitraum von 5 Jahren eine freiwillige Garantie gegen Material- und Verarbeitungsfehler, dies jedoch ausschließlich unter den folgenden Bedingungen:

9.1.1 die von Häfele angegebenen Vorgaben (Einhaltung der Nutzungs- und Wartungsbedingungen) müssen eigehalten worden sein;

9.1.2 es dürfen ausnahmslos Loox 5 LED Lichtsystem Elemente (Adapter, Einspeisleitungen etc.) verwendet werden bzw. verwendet worden sein;

9.1.3 Im Falle eines Defektes ist die Service-Hotline +43 6229 390 39-599 unter Bezugnahme auf die Kundennummer und den Auftrag zu kontaktieren;

9.1.4 es handelt sich nicht um Verschleißerscheinungen;

9.1.5 das Produkt wurde nicht unsachgemäß bzw. entgegen den technischen und sicherheitsbezogenen Normen verwendet und der Defekt entstand nicht durch das Einwirken von extremen Temperaturen, Nässe oder Feuchtigkeit am Produkt;

9.1.6 es wurden keine nichtautorisierten Veränderungen am Produkt vorgenommen;

9.1.7 es handelt sich nicht um einen Fall höherer Gewalt, wie insbesondere Blitzschlag, Netzüberspannung, Feuchtigkeitseintritt, Feuer, die einen Defekt am Produkt bewirken.

9.2 Die Laufzeit der Garantiefrist beginnt mit dem Datum des Verkaufes durch Häfele an den Kunden. Die Beweislast für den Eintritt eines Garantiefalles liegt beim Kunden.

9.3 Die Garantieleistung bzw. Haftung von Häfele beschränkt sich auf die Kosten für die Reparatur und/oder den Austausch der unter die Garantiebestimmungen fallenden Produkte. Etwaige Transportkosten sowie Ein- und/oder Ausbaukosten in Bezug auf das defekte Produkt werden nicht erstattet. Häfele haftet nicht für Begleit- und/oder Folgeschäden oder sonstige Schäden aus einem Garantiefall. Es obliegt ausschließlich Häfele, ob eine Reparatur oder ein Austausch des defekten Produktes erfolgt.

9.4 Garantiereparaturen dürfen nur von Häfele oder einem hierzu autorisierten Partner erfolgen. Kosten oder sonstige Aufwendungen, die in Folge einer anderweitigen Reparatur angefallen sind, werden nicht erstattet und erlischt der freiwillig gewährte Garantieanspruch vollständig. Produkte bei denen die Modell-, die Seriennummer oder die Produktnummer geändert, unkenntlich gemacht oder gänzlich entfernt wurde, sind von der freiwillig gewährten Garantie ausgeschlossen.

9.5 Reparaturleistungen oder der Austausch im Rahmen dieser freiwilligen Garantie führen nicht zu einer Verlängerung oder einem Neubeginn der Garantie-Laufzeit.

 

10 Geistiges Eigentum

10.1 Pläne, Skizzen und sonstige technische Unterlagen bleiben, ebenso wie Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen und dergleichen stets geistiges Eigentum von Häfele. Jede Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung, Veröffentlichung und Vorführung darf nur mit ausdrücklicher, vorher einzuholender schriftlicher Zustimmung von Häfele erfolgen.

10.2 CAD-Daten, die von Häfele zur Verfügung gestellt werden, dürfen ausschließlich in Zusammenhang mit Bestellungen bei Häfele bzw. Häfele Produkten verwendet werden. Punkt 10.1 gilt in Zusammenhang mit CAD-Daten sinngemäß.

 

11 Rücknahme von Verpackungen

11.1 Die Verpackung wird nur über ausdrückliche Vereinbarung zurückgenommen; Häfele ist aufgrund der ARA 12882 zur Entsorgung verpflichtet, weshalb für den Fall, dass die Verpackung von uns nicht zurückzunehmen ist, der Kunde für die Entsorgung zuständig und dafür auch berechtigt ist.

12 Reparaturen

12.1 Reparaturen außerhalb der Gewährleistung werden von Häfele durchgeführt. Kosten und Gefahr des Versandes und der Rücksendung trägt der Kunde.

13 Höhere Gewalt

13.1 Ereignisse höherer Gewalt, (wie Streik, Aussperrung, Naturkatastrophen oder außergewöhnliche Naturereignisse, Pandemien, Epidemien, Krieg, Aufstände, Feuer, Flut, Erdbeben, Energieknappheit, Cyber-Angriffe oder staatliche oder behördliche Akte, die Häfele die Erfüllung ihrer Verpflichtungen verbieten), Arbeitskämpfe, unverschuldete Betriebsstörungen, Probleme oder Verzögerungen bei der Beschaffung von Rohmaterial, Arbeitskraft, Treibstoff, Energie, Ersatzteilen oder Maschinen; Leistungsstörungen von Lieferanten oder Sublieferanten, Unruhen, Quarantäneeinschränkungen und sonstige Ereignisse, deren Abwendung nicht zumutbar ist, befreien Häfele für die Dauer der Ereignisse von ihren vertraglichen Pflichten. Darüber hinaus ist Häfele berechtigt – unbeschadet sonstiger Rechte von Häfele – ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten, soweit ein solches Ereignis mehr als zwei Monate andauert.

14 Datenschutz

Häfele verarbeitet zum Zweck der Vertragserfüllung die dafür erforderlichen personenbezogenen Daten. Die detaillierten datenschutzrechtlichen Informationen gem. Art 13 ff DS-GVO sind auf der Homepage abrufbar unter: https://www.haefele.at/de/info/datenschutz/646/

 

15 Erfüllungsort, anwendbares Recht, Gerichtsstand

15.1 Erfüllungsort ist der Sitz von Häfele.

15.2 Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechtes (z.B. IPRG, Rom I-VO etc.) und des UN-Kaufrechts.

15.3 Als Gerichtsstand wird die ausschließliche örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes für den Sitz von Häfele vereinbart.

15.4 Sollten Bestimmungen dieser Geschäfts- und Lieferbedingungen rechtsunwirksam, ungültig und/oder nichtig sein oder im Laufe ihrer Dauer werden, so berührt dies die Rechtswirksamkeit und die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. In diesem Fall ist die rechtsunwirksame, ungültige und/oder nichtige (rechtsunwirksam, ungültig und/oder nichtig gewordene) Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die rechtswirksam und gültig ist und in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung der ersetzten Bestimmung – soweit möglich und rechtlich zulässig – entspricht.

 

Hof bei Salzburg, Dezember 2023


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