Software-Lizenzbedingungen 'DepotVS'

Häfele Austria GmbH
Römerstraße 4
5322 Hof bei Salzburg
Österreich

 

nachstehend als Häfele bezeichnet, gewährt Ihnen unter Einhaltung sämtlicher hier angeführten Bestimmungen folgende Rechte und Pflichten für die Verwendung des Softwareprodukts „DepotVS“

(1)   Die Software DepotVS ist urheberrechtlich geschützt.
(2)   DepotVS ist eine eingetragene Wort/Bildmarke.
(3)   Die Nutzung von DepotVS ist an einen gültigen Lizenzcode gebunden, welcher die Anzahl der maximal nutzbaren Fächer angibt und eine eindeutige Anlagenummer enthält.
(4)   Im Lieferumfang ist eine Lizenzkarte, welche mit einem Sicherheitshologrammaufkleber ausgestattet ist, enthalten, die Sie als rechtmäßiger Nutzer von DepotVS ausweist.
(5)  DepotVS wird auf einem Server vorinstalliert ausgeliefert, welcher Bestandteil des Lieferumfangs von DepotVS darstellt.
(6)   Änderungen, Verbesserungen, Vervielfältigungen oder Übersetzungen sind durch den Nutzer nicht zulässig.
(7)   Sie nehmen zur Kenntnis, dass Manipulationen an der Software zu Fehlverhalten oder Versagen der Software und/oder des Gesamtprodukts führen kann und dies keinen Anspruch auf eine Garantie und/oder Gewährleistung darstellt.
(8)   Die Übertragung der Nutzungsrechte an Dritte ist nur mit Zustimmung von Häfele möglich.
(9)   Die Nutzung von DepotVS ist an eine Zahlung der Lizenzgebühr lt. Hauptauftrag gebunden.
(10) Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Dauer abgeschlossen und nur im gegenseitigen Einverständnis gekündigt werden. Bei Kündigung ist die Lizenzkarte an Häfele zurückzustellen und sämtliche Daten auf dem mitgelieferten Server zu löschen. Häfele wird hierzu eine Anleitung stellen und die Löschung überprüfen.
(11) Sie nehmen zur Kenntnis, dass, obwohl DepotVS mit gebotener Sorgfalt und Fachkenntnis entwickelt und getestet wurde, der gänzliche Ausschluss von Fehlern technisch nicht möglich ist.
(12) Eine Folgemangelhaftung ist ausgeschlossen.
(13) Die absolute Verjährungsfrist für alle etwaigen Ansprüche beträgt 3 Jahre ab Installationsdatum.
(14) Sie werden über Updates von DepotVS informiert. Es besteht für Sie keinerlei Verpflichtung, diese Updates durchzuführen / durchführen zu lassen.
(15) Erfüllungsort ist der Sitz von Häfele, ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem Lizenzvertrag ist das für Hof bei Salzburg sachlich zuständige Gericht.
(16) Auf das Vertragsverhältnis findet österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrecht Anwendung.
(17) Zum Vertrag wurden keine Nebenabreden getroffen. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
(18) An die Stelle einer unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung eines Vertragsteils tritt diejenige wirksame und durchführbare Regelung, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung der unzulässigen Regelung am nächsten kommen.
Dies gilt entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
 

Hof bei Salzburg, Jänner 2017